Wie diese Hürde überwunden werden kann, hängt vom Einzelfall ab.
Daneben scheint es für den Einsatz des SK-Prinzips drei grundsätzliche Hürden zu geben: - Gesetzlich geregelte Entscheidungsprozesse welche zumeist eine Mehrheitsabstimmung verlangen
- Hierarchische Organisationsformen und die Verantwortlichkeit Einzelner
- Das Problem der Beteiligung Vieler (zum Beispiel bei Bürgerbeteiligungen)
Diese drei Hürden sind jedoch überwindbar:
- Hierarchische Organisationsformen und die Verantwortlichkeit Einzelner: siehe "SK im Management: KEV"
- Gesetzlich geregelte Entscheidungsprozesse: Hier kann man - ohne auf Gesetzesänderungen warten zu müssen - ähnlich wie bei der kooperativen Entscheidungsvorbereitung durch Konsensieren einen Entscheid herbeiführen, welcher dann in einem zweiten Schritt mithilfe der Mehrheitsabstimmung bestätigt werden müsste. Natürlich ist es denkbar, dass bei der Mehrheitsabstimmung ein anderes Resultat erzielt wird als durch Konsensieren. Praktisch dürften diese Fälle jedoch kaum ins Gewicht fallen, da es im Nachhinein auch für Mehrheiten immer schwierig ist, sich gegen einen Entscheid zu stellen, der im Konsens gefasst worden ist (bitte verwechseln Sie dies nicht mit unserer Aussage, dass die Mehrheitsabstimmung und Konsensieren durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Dies gilt dann, wenn Mehrheitsabstimmung und Konsensieren unabhängig voneinander durchgeführt werden).
- Das Problem der Beteiligung Vieler (zum Beispiel Bürgerbeteiligungen) kann durch den Einsatz entsprechender Medien gelöst werden; siehe z.B.: "einfach Konsensieren"
