Das traditionelle Mehrheitsprinzip arbeitet bei mehr als zwei Entscheidungsalternativen nur unbefriedigend (siehe "Das Versagen der Mehrheitsabstimmung"). Daher darf man es unter diesen Bedingungen in der Vollversammlung nicht dazu kommen lassen, dass mehrere Anträge gleichzeitig zum Entscheid anstehen.
Die Mehrheitsabstimmung arbeitet nur bei zweiwertigen Entscheidungen befriedigend
Das geht so weit, dass der Moderator oder in manchen Fällen sogar die Geschäftsordnung bei Abstimmungen nach dem traditionellen Mehrheitsprinzip Modifikationen eines gestellten Antrags nicht zulässt, bevor nicht über den ursprünglichen Antrag abgestimmt worden ist. Nur falls der Antrag abgelehnt wird, kann dann erneut über eine modifizierte Version davon entschieden werden.
Überdies werden zu einem Thema, über welches einmal entschieden worden ist, im Normalfall weitere Anträge weder gewünscht noch zugelassen. Das bedeutet aber im Klartext, dass wirklich und im wahrsten Sinne des Wortes der "erst-beste" Antrag angenommen wird. Die Vielfalt der Möglichkeiten, welche sonst noch in Betracht gekommen wäre, wird nicht zugelassen, nicht diskutiert, nicht durchleuchtet, nicht berücksichtigt.
Beim Konsensieren wird das Problem in seinem gesamten Umfang gut ausgeleuchtet bevor ein endgültiger Entscheid gefällt wird.
