ISYKONSENS International - Institut für Systemisches Konsensieren

in der Vollversammlung: in der Vollversammlung

Wenn in der Vollversammlung Beschlüsse gefasst werden sollen, die von Arbeitsgruppen bereits gut vorbereitet sind, wird überwiegend "Schnellkonsensieren" eingesetzt. Damit werden die Abläufe nicht nur beschleunigt, sondern auch die Qualität der Entscheidungen steigt. Und zwar aus folgendem Grund:

Das traditionelle Mehrheitsprinzip arbeitet bei mehr als zwei Entscheidungsalternativen nur unbefriedigend (siehe "Das Versagen der Mehrheitsabstimmung"). Daher darf man es unter diesen Bedingungen in der Vollversammlung nicht dazu kommen lassen, dass mehrere Anträge gleichzeitig zum Entscheid anstehen.
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Die Mehrheitsabstimmung arbeitet nur bei zweiwertigen Entscheidungen befriedigend
Man muss nach jedem Antrag sofort über dessen Annahme oder Ablehnung abstimmen.

Das geht so weit, dass der Moderator oder in manchen Fällen sogar die Geschäftsordnung bei Abstimmungen nach dem traditionellen Mehrheitsprinzip Modifikationen eines gestellten Antrags nicht zulässt, bevor nicht über den ursprünglichen Antrag abgestimmt worden ist. Nur falls der Antrag abgelehnt wird, kann dann erneut über eine modifizierte Version davon entschieden werden.

Überdies werden zu einem Thema, über welches einmal entschieden worden ist, im Normalfall weitere Anträge weder gewünscht noch zugelassen. Das bedeutet aber im Klartext, dass wirklich und im wahrsten Sinne des Wortes der "erst-beste" Antrag angenommen wird. Die Vielfalt der Möglichkeiten, welche sonst noch in Betracht gekommen wäre, wird nicht zugelassen, nicht diskutiert, nicht durchleuchtet, nicht berücksichtigt.

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Beim Konsensieren wird das Problem in seinem gesamten Umfang gut ausgeleuchtet bevor ein endgültiger Entscheid gefällt wird.
Im Gegensatz dazu werden beim Schnellkonsensieren nur dann Anträge sofort angenommen, wenn voller Konsens für sie vorhanden ist. In allen anderen Fällen wird nach Zusätzen oder Änderungen des Antrags bzw. nach weiteren Anträgen gefragt. Diese werden im Weiteren alle gleichberechtigt berücksichtigt. Falls ein Antrag auf Vertieftes Konsensieren gestellt wird (oder die Geschäftsordnung dies für solche Fälle ohnehin vorschreibt) werden diese auch noch im Einzelnen genau untersucht. Das heißt, man kann davon ausgehen, dass die Problematik wirklich gründlich ausgeleuchtet ist,