ISYKONSENS International - Institut für Systemisches Konsensieren

Arten des Konsensierens: Schnellkonsensieren bei Einwänden

Sollten sich nach der Einwandfrage Hände heben, wenn also Einwände angemeldet werden, wird der Antrag dokumentiert, Wortmeldungen und weitere Anträge entgegengenommen. Und zwar so lange, bis kein weiterer Antrag mehr kommt oder der Prozess durch einen Verfahrensantrag
Prozessarten_schnell_Antraege_2
Zuerst werden die Anträge gesammelt und - falls es welche gibt - auch die Wortmeldungen dazu
beendet oder unterbrochen wird (siehe unten).

Dann fordert der Moderator auf, Nulllösungen zu suchen. Es kann deren mehrere geben und sie sollten positiv formuliert sein (siehe hier).

Nun werden alle Anträge einschließlich der Nulllösungen vereinfacht bewertet und der Vorschlag mit dem geringsten Widerstand gilt als angenommen.

Verfahrensanträge benötigt man in besonderen Fällen, um den Ablauf des Schnellkonsensierens zu steuern. z.B. den Übergang zu anderen Formen des Konsensierens und deren Durchführung. Oder auch wie man mit dem Fall umgeht, dass mehrere Alternativen dieselbe oder beinahe dieselbe Zahl an W-Stimmen erhalten. Verfahrensanträge werden sofort wieder durch Schnellkonsensieren behandelt. Erst danach wird das durch den Verfahrensantrag unterbrochene Schnellkonsensieren fortgesetzt.