Die Abgeordneten gehen davon aus, dass sie ihre Sitze dem Wählerwillen verdanken
1. weil ich mir gewünscht hatte, von dieser Partei vertreten zu werden
2. weil mich die Kandidaten oder der Wahlkampf dieser Partei besonders angesprochen hatten
3. weil ich ein persönliches Nahverhältnis zu dieser Partei hatte
4. aus Tradition
5. weil diese Partei für mich das geringste Übel unter den wählbaren Parteien war
6. aus anderen Gründen
In den einzelnen Seminaren haben sich zwischen 40 % und 70 % der TeilnehmerInnen für die Alternative fünf entschieden. Anders ausgedrückt: Zwischen 40 % und 70 % hatten die Partei ihrer Wahl nur gewählt, weil sie sie für das geringste Übel angesehen hatten. Sie haben durch die Wahl NICHT ihrem WUNSCH Ausdruck verliehen, sondern wurden durch Gegebenheiten der Demokratie, welche sie nicht mit vertretbarem Aufwand ändern konnten, zu ihrem Wahlverhalten gezwungen.
Dennoch geht jede/r im Nationalrat davon aus, dass er seinen Sitz dem Willen des Volkes verdanke.
Dasselbe gilt natürlich auch für Volksbefragungen, wo nur Ja-Nein- bzw. Entweder-Oder-Fragen gestellt werden dürfen (österreichisches Volksbefragungsgesetz). Diese Fragen werden vorher von den Parteien ausgearbeitet. Die dadurch entstandene magere Zweifalt (oder hätte ich besser "Einfalt" schreiben sollen?) trägt der Vielfalt der Meinungen im Volk natürlich in keiner Weise Rechnung. Es klingt wie ein Hohn, wenn behauptet wird, das Resultat einer Volksbefragung sei Volkswille.
Und noch einmal dasselbe gilt für das Volksbegehren. Letzteres wird aus einem Unbehagen mit den existierenden Zuständen heraus unterschrieben. Was soll der Einzelne auch anderes tun, um mit seinem Unbehagen fertig zu werden? Selbst wenn er die Zielsetzung des Volksbegehrens nicht teilt? Ein anderes Volksbegehren ins Leben rufen, welches den eigenen Vorstellungen und Wünschen wirklich entspricht? Nicht nur, dass der einzelne mit damit zumeist überfordert wäre, er würde sogar die Erfolgschance beider Volksbegehren senken, weil viele, die wie er denken, das ursprüngliche Volksbegehren dann nicht mehr unterschreiben würden. Nicht auszudenken, wenn der Vielfalt der im Volk vorhandenen Wünsche so Rechnung getragen würde.
Bei Volksbefragungen wird der Wähler gerne vor den Parteikarren gespannt
Noch einmal: Die Wünsche des Volkes sind vielfältig und ein Verfahren zur Bestimmung des Volkswillens müsste auf dieser Vielfalt aufbauen. Die traditionelle Mehrheitsabstimmung ist dafür denkbar ungeeignet (siehe "das Versagen der Mehrheitsabstimmung").
Es gibt eine ganze Reihe weiterer Verfahren, die aus den vorhandenen Wünschen bzw. Präferenzen der einzelnen Mitglieder einer Gruppe den "Gruppenwillen" konstruieren. Solange diese Verfahren die Ablehnung nicht messen, gleichen sie allerdings einem Blindflug durch die Wirklichkeit: Für ihr Resultat gilt dasselbe wie für die traditionelle Mehrheitsabstimmung – es kann sogar von einer absoluten Mehrheit der TeilnehmerInnen abgelehnt werden, ohne dass es auffällt.
Verfahren, die den Volkswillen bestimmen, müssen daher zwei Kriterien erfüllen:
• sie müssen auf der Vielfalt des Volkes aufbauen
• und Sie müssen die Ablehnung der Bürger berücksichtigen.
Konsensieren wäre ein geeignetes Verfahren. Dadurch wäre der Volkswille definiert als ein Wunsch aus dem Volk, der im betreffenden Problemkreis vom Volk die höchste Akzeptanz erhält.
Diese Definition erzeugt neue Wirkkräfte in der Demokratie. Derzeit ist es nötig, große Massen in Bewegung zu setzen, um mit einem Anliegen von der Politik wichtig genommen zu werden. Wodurch der einzelne Bürger zu praktischer Bedeutungslosigkeit und Passivität verurteilt wird. Beim neuen Entscheidungsverfahren dagegen muss die Mehrheit nicht mehr "dafür" sein, es reicht, wenn sie nicht dagegen ist. Auch Wünsche, die von Minderheiten stammen, haben dadurch gute Chancen, angenommen zu werden. Minderheiten könnten nicht nur Ihre Anliegen wirksam vertreten, sondern die politische Landschaft auch mit wertvollen Ideen bereichern, ohne vorher zu Wut- oder Mutbürgern mutieren zu müssen. Eine lebendige Demokratie wäre das Ergebnis.
